Obere Promenade

Die erste Fahrradstraße in Menden könnte die Obere Promenade sein

Pressemitteilung: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Mobilitätsausschuss
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Straße Obere Promenade in Menden in eine Fahrradstraße umzuwandeln.

Die Obere Promenade ist als Wohnstraße ausgeschildert. Die Umwandlung bedeutet eine Anpassung der aufwendig umgebauten Oberen Promenade mit ihrem getrennt verlaufenden neuen Fußweg an die aktuelle Verkehrssituation und an die Straßenverkehrsordnung (StVO), die für eine Wohnstraße festlegt, dass der Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit einhalten muss. „Nach gründlicher Beobachtung vor Ort halten weder die dort verkehrenden Kraftfahrzeuge noch die Radfahrerinnen und Radfahrer unabhängig vom Alter diese Vorgabe ein“ bemerken die Grünen.

In ihrer Begründung zitieren die Grünen die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV- StVO), „Fahrrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder sie alsbald zu erwarten ist.“ Die Straße Obere Promenade ist bereits gegenwärtig als Wohn- Spielstraße stärker vom Radverkehr frequentiert als vom Autoverkehr. Die Obere Promenade ist bereits ein ausgewiesener NRW-Radweg und Teil des überregionalen touristischen Radwegs „Ruhr-Lenne-Achter“. Zum anderen dient die Straße Schülerinnen und Schüler als Schulweg zum Städtischen Gymnasium und zum Schulzentrum, Familien mit Kindern nutzen sie als innerstädtische Radverbindung.

In Fahrradstraßen haben Radfahrer Priorität gegenüber anderen Verkehrs-teilnehmerInnen. Sie bestimmen die Fahrgeschwindigkeit auf der Fahrbahn und dürfen nebeneinander fahren. Im Gegensatz zur Wohnstraße gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Die Umwandlung würde der Realität besser entsprechen, außerdem nicht mehr der VWV der StVO widersprechen, die festlegt, dass die mit Zeichen 325 erfassten Straßen durch ihre Gestaltung sich deutlich von angrenzenden Straßen unterscheiden. Die in der Neugestaltung der Oberen Promenade eingerichtete feste Trennung von Fahrweg und Fußgängerweg erfüllt dieses Kriterium gerade nicht. Die weitere Benutzung für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Anwohner, ist mit entsprechenden Zusatzzeichen möglich zu machen.

Das Potential einer Fahrradstraße ist groß:

  1. weiterer Ausbau zum attraktiven und gefahrlosen Schulweg.
  2. Förderung der innerstädtischen Radstrecken im Zusammenhang mit dem bereits 2019 beschlossenen Ausbau des Schattwegs als Fußgänger-/Radweg zum Obsthof und nach Lendringsen.
  3. Die Stadt Menden würde mit der Einrichtung einer ersten Fahrradstraße einen Beitrag zur Mobilitätswende und zu mehr Klimaschutz leisten. Mendenerinnen und Mendener, aber auch viele Ortsfremde würden auf ihren Touren wahrnehmen, dass die Stadt ernst macht, dem zunehmenden Radverkehr mehr Raum zu geben und die Belange der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer mehr zu berücksichtigen.

Günther Reichle, 4.März 2021
Sachkundiger Bürger im Mobilitätsausschuss

DER ANTRAG: Antrag Umwandlung der Oberen Promenade in eine Fahrradstraße



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