Die Fraktionen von Grünen und SPD stellen zum Rat am 04.02. folgenden gemeinsamen Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Haupt- und Finanzausschuss hat der Kämmerer die dramatische Finanzlage der Städte allgemein und auch der Stadt Menden deutlich gemacht. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben werden wir mit dem Nachtragshaushalt zugleich ein Haushaltssicherungskonzept verabschieden müssen, das Konsolidierungsmaßnahmen in nennenswertem Ausmaß enthält.
Der Kämmerer schlägt hierzu eine pauschale Kürzung bei den Sachkosten im Umfang von ca. 475.000 € sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B mit einem Volumen von ca. 950.000 € vor, das ergibt zusammen einen Konsolidierungsbetrag von gut 1,4 Mio €. Insbesondere die Erhöhung der Grundsteuer B würde alle Mendener Bürger*innen direkt oder über die Mietnebenkosten belasten.
Im vergangenen März lag dem Rat der Vorschlag zur Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Kanalnetzes an den Ruhrverband vor. Neben positiven Effekten für die Pflege unseres Kanalnetzes (Stichwort Synergieeffekte) könnten wir mit einer Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung auch dem Fachkräftemangel im Ingenieurbereich begegnen.
Eine solche Übertragung hätte aber auch erhebliche finanzielle Auswirkungen: Durch die finanzwirtschaftlichen Effekte spart die Stadt jährlich mindestens 1,4 Mio €.
Um auch dies noch einmal klar zu benennen: Bei der Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung bleibt das Kanalnetz im juristischen Eigentum der Stadt, der Ruhrverband übernimmt lediglich die Bewirtschaftung. Und auch weiterhin wird der Mendener Stadtrat über den Sanierungsplan und die Entwässerungsgebühren entscheiden. Die Gebühren werden weiterhin nur kostendeckend erhoben, durch die Synergien sowie Einsparungen durch die Auflösung des dann nicht mehr benötigten Eigenbetriebs ist sogar eher eine Senkung der Gebühren zu erwarten.
Die Abstimmung im vergangenen Jahr endete äußerst knapp: Mit nur einer Stimme Mehrheit wurde der Vorschlag abgelehnt. Seitdem hat sich die finanzielle Lage der Stadt aber drastisch verändert – siehe oben – und muss die Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Kanalnetzes aus unserer Sicht deshalb neu bewertet werden.
Um eine Erhöhung der Grundsteuer B und damit eine zusätzliche Belastung der Bürger*innen zu vermeiden, stellen die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD zum Rat am 04.02.2025 den Antrag auf Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Mendener Kanalnetzes an den Ruhrverband zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie den Ersatz der Grundsteuer B – Erhöhung im Haushaltssicherungskonzept durch die finanziellen Effekte der Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Mendener Kanalnetzes an den Ruhrverband.
Falls für die Umsetzung des Antragswillens konkretere oder anders formulierte Beschlüsse notwendig sein sollten, bitten wir die Verwaltung, zum Rat am 04.02. einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.
Für die GRÜNE Fraktion
Peter Köhler
Stefan Band
Für die SPD-Fraktion
Sebastian Meisterjahn
Bianca Günnewicht-Voß
Verwandte Artikel
Abwahlantrag: FDP und MI wollen eigene Verantwortung wegschieben!
Wir GRÜNE haben Uwe Siemonsmeier 2011 nicht zum Kämmerer gewählt, weil wir einen anderen Bewerber favorisiert haben. Er hat uns aber in den folgenden Jahren als Kämmerer überzeugt – nicht…
Weiterlesen »
Förderprogramm “Klimaschutz” für Alte Wache und Battenfeld nutzen
Im Umwelt- und Klimaausschuss am 28.08. wurde mehrheitlich empfohlen, auf die Umgestaltung des Platzes Alte Wache zu verzichten. Hintergrund war das Ausbleiben der erwarteten Fördermittel. Im selben Ausschuss wurde empfohlen,…
Weiterlesen »
Auf nen Obstler mit Oli
Am Freitag, 19.01., um 19 Uhr begrüßen wir Oliver Held in Menden. Die Erhöhungen im Kreishaushalt müssen letztlich die Kommunen, also auch Menden, über die Umlage zahlen. Wie sieht die…
Weiterlesen »
Kommentar verfassen