30 km/h in der Horlecke

Horlecke: Beibehaltung von max. 30 km/h auch nach der Straßensanierung

In der Horlecke werden nach städtischem Beschluss Kanalarbeiten durchgeführt. Anschließend erfolgt der Vollausbau der Straße. Aufgrund der Straßenschäden gilt in der Horlecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Trotz des schlechten Zustandes wird die Straße immer häufiger von Radpendlern, Radsportlern und touristischen Radfahrern genutzt. Bei fertigem Ausbau der Abschnitte ist noch eine weitere Steigerung bei der Nutzung durch Radfahrer zu erwarten. Diese bedürfen aus Sicht von Bündnis 90/DIE GRÜNEN eines zusätzlichen Schutzes, da neben PKW, auch immer wieder Klein- und Schwer-LKW die Straße befahren, um Betriebe im Gewerbegebiet Horlecke anzusteuern.

Der LKW-Verkehr führt schon jetzt immer wieder zu gefährlichen Situationen, nach den Radfahrern der zweite wichtige Grund. Dies gilt auch für den Bereich des Bahnüberganges Horlecke/Keplerstraße, sowie den Be- und Entladeverkehr, z.T. mit Staplern quer über die Straße, und den Rangierverkehr von LKW und LKW-Anhängern im Bereich der ansässigen Firmen. Ein dritter, wichtiger Grund sind die pendelnden Schulkinder, die vom Bahnausstieg Menden Süd aus die Straße auf dem Hinweg und auf dem Rückweg jeweils zweimal queren.

Die GRÜNE Fraktion beantragt daher auch für die Nutzung nach fertiger Sanierung:
„Für die gesamte Strecke durch das Gewerbegebiet „Horlecke“ (Straßen Horlecke, Keplerstraße und Dieselweg / bis Kreuzung Bessemer Weg) wird die maximale Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.

Hier der komplette: Antrag Horlecke – 30 km-h beibehalten



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