Informationen zum Kinderschutzkonzept in Menden für das Hauptamt und Ehrenamt
Antrag von Tina Reers, Ratsfraktion vom 24.04.2020
Aktueller Stand Übersicht über Unterstützungsmöglichkeiten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
als ein deutliches Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bestehen in vielen Kitas, Schulen und Vereinen Kinderschutzkonzepte. Für das Hauptamt sind institutionelle Kinderschutzkonzepte verpflichtend. Sie dienen der Sicherung der UN Kinderrechte und ermöglichen durch qualitative Standards die Verfahrensweisen. Kinder haben ein Recht darauf,
ihre Rechte zu kennen und auch die Umsetzung dieser in der Praxis zu erleben.
Auch in Menden wurden umfangreiche Arbeiten durch die Sozialarbeit der Stadtverwaltung erfolgreich transparent umgesetzt. Die konzeptionelle Arbeit ist als fundierte Fachexpertise für viele Vereine, Schulen oder Kitas von großem Nutzen. Im Jahre 2013 erfolgte eine umfangreiche Kooperation mit nachfolgender Aktualisierung.
Die Grüne Fraktion bittet um einen Sachstandsbericht im Rat, der den aktuellen Stand der Kooperation beschreibt und die gesetzlichen Grundlagen erörtert.
Hierbei interessieren uns unter anderem:
Hauptamt:
• Liegen bei allen Einrichtungen institutionelle Kinderschutzkonzepte vor?
• Wird Unterstützung benötigt?
Ehrenamt:
• Wie werden die Kooperationen mit den Vereinen abgestimmt?
• Welche Ressourcen haben die Vereine für die Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes?
• Wie werden die Konzepte in den Vereinen für die Mitglieder transparent dargestellt?
• Welche Belehrungen und Ethikvereinbarungen gibt es beispielhaft?
• Wie beziehen die Vereine aktiv Kinder und Jugendliche in das Konzept ein?
Mit freundlichen Grüßen
für die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tina Reers
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