Quarantäne-Diskussion in Menden

“Die Corona-Krise stellt die Menschen weltweit vor besondere Herausforderungen. Es ist die Zeit der Wissenschaftler, die Planungen aufstellen, damit vor allem das Gesundheitssystem bestmöglich mit der Krise fertig wird. Die Menschen erwarten eine auf Fakten basierende Politik und Verwaltung, die rational die Probleme angeht und dabei die hart erkämpften Grundrechte nur so weit einschränkt, wie zur Bewältigung der Krise erforderlich. Gerade ist nicht die Zeit der Populisten.

Auch in Menden gibt es ein vorbildliches Krisenmanagement der Stadtverwaltung. Aber gehören alle getroffenen Maßnahmen dazu? Da wird öffentlichkeitswirksam eine Sporthalle mit Feldbetten ausgestattet. Der 1. Beigeordnete und Bürgermeisterkandidat – nicht etwa der Bürgermeister selbst – sitzt auf einem solchen Feldbett und zeigt unter anderem in der BILD-Zeitung Quarantäne-Verweigerern, wo sie landen werden, wenn sie sich nicht an behördliche Auflagen halten.

Was sind die Fakten? Das Gesundheitsamt trifft eine viel zu große Anzahl an Verdachtsfällen, für die Quarantäne angeordnet worden ist, nicht zu Hause an, wo sie sich ausschließlich aufhalten dürfen. Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht in seinem § 30, solche Personen abzusondern. Infizierte Personen müssen in einen abgeschlossenen Teil eines Krankenhaus, Verdachtsfälle „können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden.“ Um es also klar zu sagen: nur bei Personen, bei denen man noch nicht weiß, ob sie krank sind, kommt überhaupt eine zwangsweise Unterbringung außerhalb eines Krankenhauses in Betracht.

Der Bürgermeisterkandidat Sebastian Arlt verbreitet dazu in der Öffentlichkeit, bei einer Gemeinschaftsunterkunft in einer Sporthalle mit Gemeinschaftstoiletten und Gemeinschaftsduschen würde es sich um eine solche geeignete Einrichtung handeln. Nirgendwo sollen gerade außerhalb der Familie mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum zusammen treffen, damit sich das Virus möglichst nicht weiter verbreitet. Außer halt in der Realschulsporthalle. Dort besteht zudem eine besondere Wahrscheinlichkeit, auf eine infizierte Person zu treffen.

Nun soll es sogar ein Rechtsgutachten geben, dass man eine – möglicherweise gesunde – Person gemeinsam mit – möglicherweise kranken – Personen einsperren dürfe. Dieses Gutachten werden sich die Ratsfraktionen sicher in der näheren Zukunft mal durchlesen. Es drängt sich auf, dass man durch eine behördliche Anordnung eine gesunde Person nicht mit Corona infizieren darf.

Und wie ist das Echo in den sozialen Medien? Viele wenden zu Recht ein, dass es auch in Zeiten von Corona Grundrechte gibt – an sich eine Selbstverständlichkeit. Umso schlimmer, dass diese Selbstverständlichkeit ins Bewusstsein gerufen werden muss. Aber natürlich gibt es auch andere: wer gegen behördliche Auflagen verstößt, habe seine Rechte verwirkt. Der könne ruhig auf diese Weise infiziert werden, das hat er dann auch verdient. Rechtswidriges Verwaltungshandeln, weil der Zweck die Mittel heiligt? Also doch Populismus?

Bei einer Absonderung, um in der Zukunft niemanden anzustecken, handelt es sich um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, nicht um eine Strafe, weil man gegen behördliche Auflagen verstoßen hat. Strafen sieht das Infektionsschutzgesetz auch vor – Freiheitsstrafe bis zwei Jahre. Darum geht es hier aber nicht. Wer vorsätzlich gegen Quarantäne-Maßnahmen verstößt, kann in bestimmten Fällen auch gegen seinen Willen abgesondert werden. Dann aber auch so, dass man niemanden anstecken kann – also nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft. Man kann dann übrigens auch zu den Kosten einer solchen Maßnahme herangezogen werden.

Die Diskussion, wann man Freiheitsrechte einschränken darf, ist eine für die Demokratie wichtige Auseinandersetzung, die auch in Krisenzeiten geführt werden muss. Dann aber über Maßnahmen, die im Einzelfall auch rechtmäßig sein können. Das ist eine Zwangsquarantäne in einer Sporthalle nicht.”



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