In der Ratssitzung am 27.08. wurde über einen Antrag abgestimmt, auch die Verdienstausfälle in der vorhergehenden Wahlperiode 2014-2020 zu überprüfen. Hintergrund des Antrags war insbesondere die Stellungnahme des Bürgermeisters, dass das Verfahren rund um Antragsstellung, Prüfung und Auszahlung von Verdienstausfällen schon vor der laufenden Wahlperiode existierte, aber nicht hinterfragt und deshalb so weitergeführt wurde. Es liegt also nahe, dass auch 2014-2020 Verdienstausfall zu Unrecht ausgezahlt wurde. Spannend ist auch die Frage, seit wann sich diese Praxis etabliert hat und ob sich ein Auslöser dafür festmachen lässt.
All dies hätte man prüfen können, wenn der Antrag beschlossen worden wäre. Wurde er aber nicht: Insbesondere CDU, SPD und der Bürgermeister stimmten dagegen, es kam zu einem 27:27 und damit war der Antrag (wegen Stimmengleichheit) abgelehnt.
Mitgestimmt haben alle anwesenden Ratsmitglieder. Trotz mehrfacher kritischer Hinweise u.a. der Grünen Fraktion, dass doch befangen sei, wer aktuell einen Rückforderungsbescheid erhalten hat und bis 2020 nach demselben Prinzip Verdienstausfall erhalten hat, also auch für diesen Zeitraum mit einer Rückforderung rechnen muss, wurde dies vom Bürgermeister bestritten.
Auch in der von uns und der FDP eingeforderten Sonderratssitzung am Dienstag blieb der Bürgermeister vehement bei seiner Rechtsauffassung (hier zu finden) und lehnte auch eine Klärung durch die neutrale Kommunalaufsicht ab. Auch CDU und SPD sahen keinen Grund, diese Frage überprüfen zu lassen.
Dabei hätte schon die Befangenheit eines einzigen betroffenen Ratsmitglieds am 27.08. zu einem anderen Beschluss, nämlich der Annahme des Antrags und somit der Prüfung der Jahre 2014-2020 geführt.
Wir GRÜNE haben daher gemeinsam mit der FDP heute die Kommunalaufsicht eingeschaltet. In unserem Schreiben (hier als PDF) stellen wir eine gegensätzliche Rechtsauffassung zur Befangenheit in dieser Frage dar und bitten die Kommunalaufsicht um Klärung.
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