“Dieses Urteil ist ein Sieg für die kommunale Demokratie!” freut sich GRÜNEN-Fraktionssprecher Peter Köhler über das Urteil des NRW-Verfassungsgerichts, dass die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen verfassungswidrig ist. Und ergänzt: “Es ist zugleich eine dicke Klatsche für die Landesregierung aus CDU und FDP und für Ministerpräsident Laschet. Ihr Versuch, mit der Abschaffung der Stichwahl aus parteipolitischen Interessen vor allem CDU-Kandidat*innen im ländlichen Raum zu bedienen, ist gescheitert.”
Wie wichtig eine Stichwahl ist, konnten die Mendener noch bei der letzten Bürgermeisterwahl im Jahr 2015 erleben. Damals hatte Volker Fleige zwar im ersten Wahlgang die Nase vorn, bekam aber nur 39,5% der Stimmen. Trotzdem wäre er nach der nun gekippten CDU-/FDP-Regelung Bürgermeister geblieben. Köhler stellt fest: “Erst durch die Stichwahl ist Martin Wächter ins Amt gekommen, erst in der Stichwahl haben die Mendener mit mehr als der Hälfte der Stimmen ihren Bürgermeister gewählt.”
Mit dem Erhalt der Stichwahl wird nun sichergestellt, dass eine Bürgermeister*in weiterhin von mehr als 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler eines Wahlgangs gewählt werden muss. Für Köhler ist diese Legitimation vor Ort besonders wichtig: “Schließlich ist er oder sie auf Jahre wichtigste/r Mendener Repräsentant*in und Chef*in der Verwaltung.”
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