In der Vergangenheit kam es bei Baumaßnahmen häufig zu Beschädigungen von Bäumen und Gehölzen. Auf dem Kirchplatz, an der Balver Straße sowie der Schützenstraße sind auf diese Weise Schäden eingetreten, die unwiderruflich zum Absterben führten oder führen werden. Weil das für uns so nicht hinnehmbar ist, haben wir eine Anfrage an Bürgermeister Martin Wächter gestellt mit dem Ziel, die Gründe für diese Beschädigungen zu erfahren. Die Antwort ist eindeutig: Die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Bäume und Gehölze sind nicht in allen Fällen eingehalten worden. Um dies künftig zu gewährleisten, wird es eine übereinstimmende Dienstanweisung für alle Abteilungen der Stadtverwaltung geben. Auch in Zukunft werden wir unser Augenmerk darauf legen, dass bei Baumaßnahmen unser städtisches Grün erhalten bleibt.
Folgend unsere Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wächter,
Bäume in Städten haben zahlreiche Funktionen. Sie prägen das Stadtbild, reinigen die Luft und verbessern damit die Lebenssituation der Menschen. Bis die Bäume alt genug sind, um Ihre Funktionen zu erfüllen, vergehen oft Jahrzehnte.
Stadtbäume und Bäume im Siedlungsbereich haben daher in Schadensersatzfällen einen hohen monetären Wert. Der Wert von Bäumen wird dabei entsprechend ihrer Funktion berechnet und kann insbesondere bei Schadensersatzforderungen bei weit über 6.000 € liegen.
Wie schnell diese Werte zerstört werden können, lässt sich immer wieder beobachten, wenn in der Nähe von Bäumen gebaut wird.
Mendener Beispiele hierfür aus der letzten Zeit sind der Ausbau des Geländes an der Vincenzkirche. Hier wurden kapitale Bäume für den Glockenteichbach im Wurzelbereich angeschachtet. Bei Straßenbauarbeiten an der Balver Straße wurde bis an den Stamm heran geteert. Ganz aktuell wurden bei Arbeiten in der Schützenstraße mehrere Bäume erheblich beschädigt und müssen nun entnommen werden.
Trotz zahlreicher Informationen, DIN-Normen (DIN 18920) und Regelwerke (RAS-LP4) ist immer wieder festzustellen, dass in der Praxis die Nichtbeachtung dieser Norm Rea-lität ist.
Die größten Schäden und Beeinträchtigungen bei Baumaßnahmen werden den Wurzeln bzw. dem Wurzelbereich zugefügt. Bei Wurzelverletzungen oder Wurzelkappungen können die Folgen gravierend sein:
Verletzungen sind Eintrittspforten für holzzersetzende Pilze. Die Standsicherheit ist nicht mehr gegeben und der Baum wird zur Gefahr. Baugruben in der Nähe von Bäumen führen zu einer Grundwasserabsenkung und zu einem Vertrocknen des Baumes.
Die Schäden werden oft erst nach Jahren sichtbar: Entweder werden die Blätter kleiner, die Krone lichter und der Baum stirbt ab oder es entsteht ein innerer Schaden und Wurzeln oder Stamm werden von Pilzen befallen, die das Holz zersetzen und den Baum zu einem Gefahrenbaum machen. Dieser muss häufiger kontrolliert werden, braucht intensive Pflege und verursacht damit hohe Kosten.
Oder es besteht die Gefahr, dass die innere Holzzersetzung nicht erkannt wird und durch den Baum Sachschäden entstehen oder Menschen verletzt werden.
In unserer Fraktion verstärkt sich der Eindruck, dass der Baumschutz bei Baumaßnahmen in Menden sehr unterschiedlich behandelt wird. Dass solche Maßnahmen von verschiedensten Abteilungen wie z.B. Straßenbau, ISM, MBB, evtl. auch Forst, Wilhelms-höhe oder von anderen Abteilungen, auf deren Gelände / in deren Zuständigkeitsgebiet sich die Bäume befinden, beauftragt oder durchgeführt oder auch Dritten genehmigt werden, mag auch ein Grund für die unterschiedliche Ausführung sein.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Überprüfung der Planung, Ausschrei-bung und Durchführung der o.g. Baumaßnahmen sowie – im notwendigen Rahmen – weiterer Maßnahmen anderer Abteilungen durch das Rechnungsprüfungs-amt.
Maßnahmen Dritter, die durch die Stadtverwaltung genehmigt bzw. fachlich begleitet werden, schließen wir dabei ausdrücklich ein.
Geprüft werden soll unter anderem unter folgenden Aspekten:
– Wurde der Baumschutz bei der Planung, der Ausschreibung und der Durchführung der Maßnahme entsprechend der aktuellen Rechtslage bzw. einschlägigen Empfehlungen beachtet?
– Sind die aktuelle Rechtslage bzw. einschlägige Empfehlungen in allen Abteilungen bekannt, die dies betreffen könnte? Werden diese auch so umgesetzt?
– Empfiehlt es sich, eine einheitliche Leistungsbeschreibung zu erstellen, die generelle Anwendung findet?
– Gibt es eine qualifizierte Stelle innerhalb der Verwaltung, die den Baumschutz bei solchen Maßnahmen vor Ausschreibung und Umsetzung überprüft?
Falls nein: Wäre dies sinnvoll?
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